
Spielautomaten die ab 11.11.2018 in Spielhallen betrieben werden, müssen von Richtlinie TR 4.1 zu TR 5.0 übergehen
Ab dem 11.11.2018 ist der Übergang von der technischen Richtlinie TR 4.1 zu TR 5.0 vorgesehen. Ab diesem Datum dürfen in Spielhallen nur noch Geldspielautomaten nach TR 5.0 Version 1 und Version 2 betrieben werden. Geldspielautomaten der