Sonntag
Sonntags gibt es für die ca. 1,6 Millionen Einwohner bezüglich den Öffnungszeiten der Spielotheken nichts besonders zu beachten, es sei denn es fällt zufällig ein Feiertag auf den letzten Tag der Woche – dann könnten die Spielhallen eventuell später oder gar nicht öffnen. Ansonsten gilt die übliche sechsstündige Sperrzeit.
Neujahr
Der erste Tag im Jahr hat keinerlei zusätzliche Auswirkungen auf die Spielhallen Öffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern.
Heilige Drei Könige
Am 6. Januar öffnen die Spielhallen in Mecklenburg Vorpommern zu gewohnten Uhrzeiten.
Aschermittwoch
Am Aschermittwoch sind die Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern zu den üblichen Uhrzeiten (02:00 Uhr bis 08:00 Uhr) geschlossen. Danach geht der Spielbetrieb wie gewohnt los und wird nicht gesetzlich eingeschränkt.
Gründonnerstag
Sowohl die Spielautomaten in Spielhallen, als auch solche, welche in Gaststätten, Kneipen usw. aufgestellt sind, dürfen am Gründonnerstag von 2 bis 8 Uhr morgens nicht betrieben werden. Ansonsten sind am Gründonnerstag im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine Einschränkungen zu befürchten.
Karfreitag
Ganztags geschlossen sind die Mecklenburger Spielstätten am bundesweiten Feiertag Karfreitag. Einzig und allein die Geldspielgeräte, welche sich in gastronomischen Betrieben bzw. generell außerhalb von Spielhallen befinden, dürfen ab 08:00 Uhr in der Früh eingeschaltet sowie bespielt werden.
Karsamstag
Vorsicht geboten ist auch am Karsamstag in Mecklenburg-Vorpommern, denn zu diesem Tag müssen die Spielhallen bis abends 18:00 Uhr geschlossen bleiben. Dies ist eine außergewöhnliche Vorschrift, welche in anderen Bundesländern nicht vorzufinden ist.
Ostersonntag
Bis 11:30 Uhr müssen die Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern am Ostersonntag aufgrund von Gottesdiensten und sonstigen kirchlichen Feiern geschlossen sein. Danach darf wie gewohnt bis maximal 02:00 Uhr nachts gespielt werden.
Ostermontag
Ebenso wie am Tag zuvor (Ostersonntag), haben die Spielhallen-Betreiber die freie Wahl bezüglich der Öffnungszeiten. Lediglich wenige streng christliche Orte schränken die Öffnungszeiten am Ostermontag ein und schließen die Spielhallen morgens während dem Gottesdienst.
1. Mai
Am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – müssen die Spielhallen und Spielotheken wie sonst üblich von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr geschlossen bleiben.
Christi Himmelfahrt
Keine Beschränkungen im Hinblick auf die Zeiten der Öffnung sind an Christi Himmelfahrt vorhanden. An diesem Tag kann die Spielhalle ganz normal besucht werden.
Pfingstsonntag
Am Pfingstsonntag wird der Spielbetrieb normal gestattet. Wie auch an anderen Feiertagen üblich, wird in einigen Gemeinden eine Sperrzeit während des Hauptgottesdienstes (morgens) auferlegt.
Pfingstmontag
Der Pfingstmontag betrifft die Spielhallen Öffnungszeiten Mecklenburg Vorpommern nur gering. Nur am frühen Morgen sind diese an wenigen Standorten während kirchlicher Feiern geschlossen.
Fronleichnam
An Fronleichnam gilt die übliche Feiertagsregelung. Während die Spielhallen ganz normal öffnen dürfen, müssen sie in einigen Gemeinden während des Hauptgottesdienstes geschlossen bleiben.
Maria Himmelfahrt
An Maria Himmelfahrt gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen zu den normalen Öffnungszeiten der Mecklenburg Vorpommern Spielhallen.
Tag der deutschen Einheit
Am Tag der deutschen Einheit öffnen die Spielotheken und Spielhallen zu den allgemeinen Uhrzeiten.
Reformationstag
Weiterhin keine Einschränkungen sind am Reformationstag vorzufinden. Dieser Feiertag schränkt den Spielbetrieb somit nicht ein und die Spielhallen sind normal geöffnet.
Allerheiligen
An Allerheiligen müssen alle Spielhallen geschlossen bleiben, an diesem Tag gibt es keinerlei Ausnahmen, denn er gilt als stiller Feiertag der christlichen Kirche. Auch die Gastro-Spielautomaten müssen an Allerheiligen abgeschaltet sein.
Volkstrauertag
Auch am Volkstrauertag sind ist die Spielhalle in Baden-Württemberg ganztägig geschlossen. Sollte eine Spielstätte dennoch geöffnet sein, drohen empfindliche Strafen durch das Ordnungsamt, welches für die Kontrolle zuständig ist.
Buß- und Bettag
Am christlichen Buß- und Bettag müssen alle Spielhallen in Mecklenburg Vorpommern den ganzen Tag schließen. Ebenso betroffen sind die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte.
Totensonntag
Der Totensonntag, der der Huldigung der Toten gewidmet ist, führt zur ganztägigen Schließung der Mecklenburg Vorpommern Spielhallen und Casinos.
Heiligabend
Vor einigen Jahren war der Spielbetrieb an Heiligabend noch zulässig. Mittlerweile müssen in Mecklenburg Vorpommern auch an Heiligabend alle Spielhallen geschlossen bleiben.
1. Weihnachtsfeiertag
Am 1. Weihnachtsfeiertag sind die Spielhallen ganztags geschlossen.
2. Weihnachtsfeiertag
Nach zwei Tagen Sperrzeit dürfen die Spielhallen am 2. Weihnachtsfeiertag wieder öffnen. Auch im Hinblick auf Spielautomaten in Restaurants, Cafés usw. sind keine Einschränkungen zu befürchten.